
DAS MITGLIED DES SEKTIONS-GEWERKSCHAFTSAUSSCHUSSES UND/ODER SEKTIONS-GEWERKSCHAFTSDELEGIERTE ist der Vertreter unserer Gewerkschaft am Arbeitsplatz und vor Sozialinstitutionen. Ihre Funktion ist bewundernswert, beispielhaft und sehr wichtig: sie verteidigen, fördern und vertreten ihre gewerkschaftlich organisierten Kollegen vor Unternehmensvertretern und vor Sozialinstitutionen.
Ihre Arbeit ist mühsam und erfordert Ethik, Professionalität und umfassende Kenntnisse des Tarifvertrags und der Internen Arbeitsordnung, die Rechte, Pflichten, Verbote und Sanktionen enthalten. Die Funktion des SEKTIONS-GEWERKSCHAFTSVERTRETERS ist eine wichtige und unverzichtbare Aufgabe.
Verfügbarkeit und gegenseitige Zusammenarbeit sind wesentliche Elemente für eine harmonische Beziehung zwischen der Gewerkschaft, den Mitgliedern, den Unternehmensvertretern und den Vertretern der Sozialinstitutionen.