Ist es korrekt, dass mein Arbeitgeber Beiträge von meinem Gehalt abzieht?
Die 5 % Ihres integrierten Tagesgehalts, die Ihr Arbeitgeber alle zwei Monate an Infonavit einzahlt und die auf das Wohnunterkonto eingezahlt werden, werden nicht von Ihrem Gehalt abgezogen. Wenn Sie jedoch ein aktuelles Wohnungsbaudarlehen haben, zieht Ihr Arbeitgeber den im Vertrag vereinbarten Betrag, den Sie monatlich zahlen müssen, von der Lohn- und Gehaltsabrechnung ab.
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