Sind die Beiträge festgelegt oder ändern sie sich im Laufe der Zeit?
Sie sind festgesetzt und entsprechen den 5 %, die der Arbeitgeber zur Einrichtung des Arbeiterwohnungsfonds beisteuert, der von Infonavit verwaltet wird und zur Gewährung von Krediten an ihre Begünstigten oder für deren Ruhestand verwendet wird.
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