Ja, mit dem Programm für außerordentliche Beiträge können Arbeitnehmer, die Anspruch auf Infonavit haben, Beiträge direkt auf das Unterkonto für Wohnraum einzahlen; Wenn Sie einer formellen Anstellung nachgehen, fallen diese zusätzlich zu den zweimonatlichen Beiträgen in Höhe von 5 % Ihres integrierten Tagesgehalts an, die Ihr Arbeitgeber obligatorisch zahlt.
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